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Wer übernimmt die Kosten?

  • In den meisten Fällen müssen Sie die Kosten für eine Lerntherapie selber privat finanzieren.

  • Lerntherapie gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.

  • In einzelnen Fällen übernimmt das Jugendamt die Finanzierung der Lerntherapie als Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII) oder als Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII), sofern die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen. Allein die Diagnose einer Lese-Rechtschreibstörung bzw. einer Rechenstörung reicht nicht aus. Informieren Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Jugendamt über die Antragstellung.

  • Ich habe eine Leistungsvereinbarung mit dem Jugendamt der Stadt Mönchengladbach.


 

Wichtige Daten

Praxis für Lerntherapie
Sabine Rübartsch

Hamerweg 244
41068 Mönchengladbach

 

(0157) 75 89 38 51